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Ambulant Betreutes Wohnen
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Das Ambulant Betreute Wohnen begleitet die Bewältigung der Anforderungen des Lebensalltags und die Förderung der hiermit verbunden
psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch soziale Begleitung und Beratung (Alltagsassistenz
und Lebensberatung), psychosoziale Hilfeleistung (Förderung, Therapie und Alltagshilfe in Formen der Einzelhilfe, soziale
Angebote und Gemeinwesenarbeit, Vorhalten eines sozialen Netzwerkes), soziokulturelle Bildungshilfe (Lernhilfen für die optimale
Nutzung von Freizeit- und Kulturangeboten) und Beratung und Unterstützung (Gestaltung einer sinnvollen Tagesstrukturierung
und Beschäftigung bzw. Arbeitsintegration).
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Im Prozess der Betreuung verstehen sich die Mitarbeiter von Haus Agathaberg als unterstützende Begleiter, damit die Bewohner
selbständig ihre Lebensräume gestalten können. Hier wird stets versucht, im Sinne der Betroffenen zu handeln, indem wir sie
und uns fragen: "Wie lautet die Willenserklärung, wir lautet der Auftrag an uns?"
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Was ist vorauszusetzen?
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Die Teilnehmer verfügen über
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- über ein ausreichendes Maß an Selbständigkeit, um eine eigene Wohnung zu versorgen bzw. diese Versorgung mit ambulanten Hilfen
sicherstellen zu können;
- eine ausreichende Motivation für ein Leben in einer eigenen Wohnung bzw. eine ausreichende innere Stabilität;
- ein ausreichendes Maß an Lernfähigkeit, um erforderliche Alltags- und Lebenstechniken für ein eigenständiges Leben zu erwerben;
- die Bereitschaft und Fähigkeit, Hilfen des betreuten Wohnens anzunehmen bzw. sich Unterstützung zu holen.
- Motivation/Bereitschaft zur Schul- und/oder Arbeitsintegration.
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Für wen gilt dieses Angebot?
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- Menschen mit autistischer Behinderung (High-Functioning-Autismus und Asperger-Syndrom) ab 18 Jahren
- Kennzeichen der Behinderung sind die Beeinträchtigung der Wahrnehmungsverarbeitung und die tief greifende Beziehungs- und
Kommunikationsstörung.
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Wo kann man dieses Angebot nutzen?
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In den genannten Regionen soll mit den betroffenen Menschen die ihnen mögliche autonome Lebensführung, gestützt auf eine
fachlich kompetente Betreuung, realisiert werden. Hier ist der Träger mit weiteren Einrichtungen präsent und kann infrastrukturell erforderliche Rahmenbedingungen sichern.
Damit ist auch die Entwicklung und Bereitstellung eines dem Behinderungsbild entsprechenden Netzwerkes gesichert. Der Träger kooperiert mit den zuständigen Fachgremien vor Ort und bringt seine Fachkompetenz in die Entwicklung der Qualitätsstandards
und der Vernetzung der Strukturen vor Ort ein.
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Was ist die rechtliche Grundlage?
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Grundlage der Finanzierung und Förderung des Betreuten Wohnens sind die entsprechenden Ausführungen des SGB XII und SGB VIII
sowie der genehmigte individuelle Hilfeplan und der Betreuungsvertrag. Das Betreute Wohnen kann sowohl eine zeitlich befristete als auch eine langfristige oder dauerhafte Hilfeform sein, die sich
an dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe orientiert.
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Was leistet das Ambulant Betreute Wohnen?
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Das BeWo unterstützt
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- die Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung und die Entwicklung eines individuellen Lebenskonzeptes,
- fördert die ihren Möglichkeiten entsprechende autonome Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben.
- berufliche Förderung und die angemessene Eingliederung in den Arbeitsmarkt sind Ziele und konzeptionelle Inhalte des Betreuten
Wohnens.
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Außerdem:
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- Reduzierung und Kontrolle der autistischen Symptome und Verhaltensweisen
- Kontakte schaffen und aufrechterhalten
- Sicherheiten vermitteln im sich ständig verändernden Lebensumfeld
- altersgemäße Beziehungsgestaltung zur Familie
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Die Kontaktdaten finden Sie hier.
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