|
Entwicklungsförderung in der Familie (EiF)
|
|
|
Heilpädagogische Behandlung und Beratung in Familie und Kindergarten für Kinder mit autistischen und hyperkinetischen Auffälligkeiten
|
|
|
Kurzbeschreibung Das Projekt Entwicklungsförderung in der Familie bietet heilpädagogische Behandlung für junge Kinder mit hyperkinetischen
und autistischen Auffälligkeiten im häuslichen Umfeld an. Es berät Eltern sowie Erzieherinnen im Umgang mit den störungsspezifischen
Besonderheiten der Kinder.
Je früher eine Förderung der Kinder einsetzt, desto erfolgreicher und nachhaltiger sind ihre Ergebnisse.
Die Konzeption orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und wird stetig weiterentwickelt.
|
|
|
Zielgruppe Wenn Eltern nach Hilfe suchen, weil ihr Kind im Alter von 3 bis 6 Jahren
|
|
|
- oft nicht zuhört
- immer in Bewegung ist
- schlecht warten kann und kein Spiel zuende bringt
- sich leicht ablenken lässt
- impulsiv handelt
oder
- lieber alleine, wenig oder seltsam spielt
- durch andere Menschen hindurch sieht
- Gesten nicht versteht
- ungewöhnliche Interessen hat
- fasziniert von leblosen Gegenständen ist
- ungewöhnlich oder mechanisch spricht
Dann kann die Entwicklungsförderung in der Familie eine Möglichkeit sein, die Familien zu entlasten, die Eltern in pädagogischen
Fragen zu schulen und die Kinder zu fördern.
|
|
|
Ziele Vermeidung einer frühen Verfestigung der Störung
|
|
|
- Entwicklung und Stärkung altersentsprechender Kompetenzen der Kinder
- Sprachanbahnung bei autistischen Kindern
- Verbesserung der Eigensteuerung der Kinder
- Entwicklung eines angemessenen Umgangs bei Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen des Kindes in Familie und Kindergarten
- Verbesserung der sozialen Integration
- Schaffen der Vorraussetzungen für einen Lerntransfer
- Verbesserung der Lernvoraussetzungen vor dem Schuleintritt
Zugang Eltern, die den Verdacht haben, dass ihr Kind an hyperkinetischen oder autistischen Auffälligkeiten leidet, können sich direkt
telefonisch anmelden. Innerhalb von 14 Tagen wird in einem ersten Gesprächstermin bei der Familie zuhause geklärt, ob die Entwicklungsförderung
in der Familie eine geeignete Hilfe sein kann oder ob andere Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten zu empfehlen sind.
Die Finanzierung der Entwicklungsförderung in der Familie erfolgt über die Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG oder § 35 a
SGB VIII und muss beim Sozialamt bzw. Jugendamt beantragt werden.
|
|
|
Bildung Die Entwicklungsförderung in der Familie hilft Bildungschancen für Kinder zu wahren und störungsspezifische Beeinträchtigungen
vor dem Eintritt in die Schule zu mildern.
|
|
|
Heilpädagogik/Therapie Die MitarbeiterInnen mit heilpädagogischer, medizinischer oder psychologischer Ausbildung bieten den Kindern individuelle
Behandlung vor Ort und den Eltern praktische Unterstützung bei der Förderung ihres Kindes. Die Eltern werden angeleitet und
in die Behandlung einbezogen.
|
|
|
Kinderpsychiatrische und psychologische Abklärung
|
|
|
- Entwicklung eines individuellen Förderplans
- frühzeitige auf den Bedarf des Kindeszugeschnittene heilpädagogische Behandlung
- störungsspezifische und verhaltenstherapeutische Methoden
- Hilfe in der Familie und im Kindergarten
- Vernetzung der Behandlung mit dem familiären Lebensumfeld
- Kooperation mit anderen Fachkräften
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
|
|
|
Heilpädagogische Behandlung Heilpädagogin (FS) Kerstin Hartwich Heilpädagogin (FS) Topp-Niggemann Dipl.-Heilpädagogin Margret Zimmermann (Koordination) Tel.: 02207 708-899 Mail: hit@die-gute-hand.de
|
|
|
Kinder- und jugendpsychiatrische Beratung Dr. Raimund Fojkar
|
|
|
Psychologische Begleitung Monika Becker-Volkening
|
|