Die Voraussetzungen zur Aufnahme im Wohnverbund Haus Agathaberg richten sich nach:
SGB VIII, § 35a in Verbindung mit
§§ 27, 41 (Jugendhilfe)
SGBXII §§ 53, 54 (Eingliederungshilfe)
Nach einer intensiven Kennenlernphase unter Einbezug der Angehörigen und einem optionalen Probewohnen wird die gemeinsame Entscheidung für eine Betreuungsperspektive begründet.