Aktuelles aus dem Familienzentrum Die Gute Hand
(Corona-bedingte) Aktuelle Informationen
Stand 05.10.2022 - Alle gültigen Dokumente finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
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Sonderprogramm des Landes NRW - Betreuungsentschädigung: Digitaler Antrag kann ab sofort rückwirkend ab 05.01.2021 gestellt werden
Die Landesregierung hat mit der "Betreuungsentschädigung NRW" ein eigenes Programm aufgelegt, um auch erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V oder vergleichbare Leistungen erhalten und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen können. In diese Gruppe fallen privat Versicherte (beispielsweise Selbständige und Freiberufler) ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, können die Leistung erhalten.
Ab sofort besteht nun die Möglichkeit, den Antrag auf Betreuungsentschädigung online bei der Bezirksregierung zu stellen.
Alle Infos dazu findet man auch hier:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/betreuungsentschaedigung-digitaler-antrag-kann-ab-sofort-gestellt-werden