Hinweisgeber-Meldestelle der Stiftung Die Gute Hand
Aus diesem Grund sollen sich Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Außenstehende ermutigt fühlen, einen begründeten Verdacht über ein Fehlverhalten und Rechtsverstöße, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben, zu melden. Dadurch kann mitgeholfen werden, Schäden zu vermeiden.
Der Schutz der hinweisgebenden Person hat hierbei hohe Priorität. Die Stiftung Die Gute Hand hat daher einen vertraulichen Meldekanal eingerichtet.
Kontaktmöglichkeiten zur internen Hinweisgeber-Meldestelle
Die Stiftung Die Gute Hand hat stiftungsintern drei unabhängige Personen als Meldestellen-Beauftragte bestellt. Diese erreichen Sie über folgende Kontaktwege:
Per Post:
Stiftung Die Gute Hand
Hinweisgeber-Meldestelle
Jahnstraße 31
51515 Kürten
Per Mail:
Per Telefon:
02207 708 - 550
Sofern Sie einen begründeten Verdacht melden wollen, der keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen soll, verwenden Sie bitte für den E-Mail-Versand eine E-Mail-Adresse, die keinen persönlichen Hinweis auf Ihre Identität enthält.
Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung bzgl. der Hinweisgebermeldung sowie der getroffenen Folgemaßnahmen.
Bitte beachten Sie, dass alle von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und einen Bezug zur Stiftung Die Gute Hand und deren Mitarbeitenden haben müssen. Personen, die eine Angelegenheit melden, von der sie wissen, dass sie unrichtig ist, wird der Schutz für hinweisgebende Personen nicht gewährt. Diese Personen müssen mit rechtlichen Maßnahmen rechnen.
Hintergrund:
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Beschäftigten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Regel- bzw. Rechtsverstöße können entweder über einen internen (interne Hinweisgeber-Meldestelle der Stiftung) oder über einen externen Meldekanal mitgeteilt werden. Sie werden entsprechend weiter untersucht bzw. aufgeklärt.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt der Gesetzgeber die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie um, die im Dezember 2019 in Kraft getreten ist.