Organisationsstruktur
Die Angebote für unterschiedliche Altersgruppen (Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, junge Volljährige oder Erwachsene) sind im Großraum Köln/Bergisches Land in sieben Einrichtungen und Diensten verortet und bieten unterschiedliche Settings (ambulant, teil- und vollstationär).
Kuratorium
Das Kuratorium überwacht und berät ehrenamtlich die Tätigkeit des Vorstandes der Stiftung Die Gute Hand. Bis zu sieben Mitglieder mit langjähriger Expertise aus den Bereichen soziale und kirchliche Institutionen, Wirtschaft, Politik oder Bildung bilden zusammen das Aufsichtsorgan der Stiftung.
Aufgaben
Das Kuratorium berät und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes bei Fragen der Grundausrichtung, insbesondere der Wahrung des Grundgedankens des Stifters: »dass Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die unter erschwerten Entwicklungsbedingungen ihr Leben bewältigen müssen, das ganze Augenmerk und persönliche Engagement gilt.« Es ist für die Ernennung und Abberufung des Vorstandes sowie für Satzungsänderungen verantwortlich. Zudem verabschiedet das Kuratorium Hauhaltspläne und Jahresabschlüsse.
Die Rechte und Pflichten des Kuratoriums sind in der Satzung der Stiftung verankert.
Vorstand und Leitungsrat
Das geschäftsführende Organ der Stiftung Die Gute Hand besteht aus zwei Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden und Sprecher, Christoph Ahlborn, und der Kaufmännischen Leitung, Korinna Kuhn. Gemeinsam führen sie die operativen Geschäfte der Stiftung.
Dabei unterstützt der Leitungsrat den Vorstand bei der Meinungsbildung. Damit ist der Leitungsrat eines der wichtigsten Gremien der Stiftung. Er ist fest in der Geschäftsordnung verankert und setzt sich aus dem Vorstand und den Einrichtungsleitungen zusammen.