Förderschule Die Gute Hand
Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule mit drei Schulstandorten.
Es werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren aus Kindertagesstätten, Grundschulen, Schulformen der Sekundarstufe I und Förderschulen aufgenommen, deren persönliche und schulische Entwicklung durch ein komplexen Förderbedarf aufweisen. Die unterschiedlich stark ausgeprägten Förderbedarfe unserer Schüler:innen in den Bereichen Kommunikation, Sozialverhalten und Lernen sind in der Regel in einer Kombination mehrerer Syndrome begründet. Sie werden von Förderschullehrer:innen unterrichtet, die in verschiedenen Förderschwerpunkten ausgebildet sind sowie Schulheilpädagogen.
Die Förderschule Die Gute Hand versteht sich u. a. als Durchgangsschule, in der die Schüler:innen auf ihre weitere Schullaufbahn in allgemeinen Schulen oder Förderschulen des Kreises oder ihres Heimatwohnortes vorbereitet werden. Es besteht eine gute Kooperation mit den umliegenden Schulen der unterschiedlichen Schulformen.
Standorte der Fördeschule Die Gute Hand
- Heilpädagogisches Kinderdorf Biesfeld in Kürten. Hier werden neben den stationär aufgenommenen Kindern und Jugendlichen auch externe Schüler aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis unterrichtet; diese externen Schüler werden nach dem Unterricht in zwei Heilpädagogischen Tagesgruppen gefördert.
- Haus Nazareth Leverkusen in Leverkusen-Schlebusch. Am Schulstandort in Leverkusen werden in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Schüler in der Intensivschule und Intensivtagesgruppe (IST) gefördert.
- Haus Hermann-Josef Köln in der Kölner Innenstadt. Am Schulstandort Köln werden jugendliche Schüler der Jahrgangsstufen 7 - 10 unterrichtet.
Stammschule und Intensivklassen
An den Schulstandorten in Kürten und Leverkusen werden die Schüler an den jeweiligen Stammschulen in übergreifenden Jahrgangsklassen der Primar- und Sekundarstufe unterrichtet. Daneben werden die Schüler in den Therapeutischen Intensivgruppen in einer der Gruppe entsprechenden jahrgangsübergreifenden Klasse unterrichtet.
Schulabschlüsse
Folgende Schulabschlüsse können nach den gesetzlichen Bestimmungen erreicht werden:
- Schulabschluss im Bildungsgang Lernen
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 A (mit Zentraler Prüfung)
- mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 B (mit Zentraler Prüfung)