Jede unserer Einrichtungen und Dienste hat eine Aufnahmekoordination, die für die potentiellen Aufnahmen zuständig ist. Ihre jeweilige Ansprechperson finden Sie hier.
FAQs
Wie verläuft das Anfrageprozedere bis zur Aufnahme?
Der Aufnahmeprozess wird durch die jeweilige Aufnahmekoordination der Einrichtungen und Dienste durchgeführt. Die letztendliche Entscheidungsverantwortung über eine Aufnahme ist in den Einrichtungen und Diensten wie folgt festgelegt:
- Heilpädagogisches Kinderdorf Biesfeld und Haus Nazareth Leverkusen: Therapeutische Leitung
- Haus Hermann-Josef Köln: Erziehungsleitung
- Wohnverbund Haus Agathaberg: Einrichtungsleitung
- Ambulante Dienste: Bereichsleitung
Im Bereich der Ambulanten Dienste erfolgt kein Vorstellungsgespräch. Die Bereichsleitung entscheidet anhand der Unterlagen, ob eine Hilfe stattfindet und informiert den Kostenträger über diese Entscheidung. Alle im Prozessablauf dargestellten Zwischenschritte haben für die Ambulanten Dienste keine Gültigkeit.
Welche Angebote halten Sie vor?
Wir bieten vielfältige Intensivangebote, Regelangebote, Angebote mit niedrigem Betreuungsaufwand sowie sonstige Leistungsangebote an. Eine differenzierte Aufstellung finden Sie in den entsprechenden Leistungsbeschreibungen unserer Einrichtungen und Dienste.
Haben Sie freie Plätze?
Bitte melden Sie sich bei der jeweiligen Aufnahmekoordinatoren und erfragen, ob freie Plätze verfügbar sind.
Haben Sie eine Leistungsbeschreibung?
Die einzelnen Standorte verfügen jeweils über eine eigene Leistungsbeschreibung, eine differenzierte Aufstellung finden Sie auf den Unterseiten unserer Einrichtungen und Dienste. Die Leistungsbeschreibung erhalten Sie auch auf Anfrage von unseren Aufnahmekorrdinatoren.
Wie sind Ihre Entgelte?
Bitte sprechen Sie hierzu unsere Aufnahmekoordinatoren der jeweiligen Standorte an.
Welche pädagogischen Konzepte halten Sie vor?
An unseren Standorten werden unterschiedliche pädagogische Schwerpunkte gesetzt. Bitte sprechen Sie unsere Aufnahmekoordinatoren darauf an.
Welche Förder- und Therapieangebote halten sie vor?
An unseren Standorten werden unterschiedliche in- und externe Förder- und Therapieangebote vorgehalten: von Handlungsorientierter Heilpädagogik, über tiergestützte Pädagogik bis hin zu analytischer und verhaltensorientierter Psychotherapie.
Wie sieht die Eltern- und Angehörigenarbeit aus?
Die Arbeit mit den Eltern und Angehörigen ist einer der vier Grundpfeiler unserer Arbeit und in allen Konzepten verankert.
Bieten Sie Hospitationen oder Wohnen auf Probe an?
Nein, wir nehmen die uns anvertrauten Menschen vorbehaltlos an und auf, sofern sie in das Profil unseres Leistungs- und Angebotsspektrums passen.
Haben Sie ein Institutionelles Schutzkonzept?
Ja. Unser Institutionelles Schutzkonzept basiert auf der Präventionsordnung des Erzbistums Köln. Es umfasst alle Prozesse, die in der Stiftung zum Schutz der ihr anvertrauten Menschen umgesetzt werden, um diese vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Zwei Präventionsfachkräfte unterstützen als Ansprechpersonen im Bereich der Prävention sowie ausgebildete Kinderschutzfachkräfte als Experten im Bereich des Kinderschutzes.
Haben Sie eine eigene Schule?
Ja. Die Förderschule Die Gute Hand hat ihren Stammsitz auf dem Gelände des Heilpädagogischen Kinderdorfs Biesfeld. Darüber hinaus gibt es jeweils eine Außenstelle in Haus Nazareth Leverkusen und Haus Hermann-Josef Köln.
An den Schulstandorten in Kürten und Leverkusen werden die Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Stammschulen in übergreifenden Jahrgangsklassen der Primar- und Sekundarstufe unterrichtet. Daneben werden die Schüler in den Therapeutischen Intensivgruppen in einer der Gruppe entsprechenden jahrgangsübergreifenden Klasse unterrichtet. Am Schulstandort in Leverkusen werden in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Schüler in der Intensivschule und Intensivtagesgruppe (IST) gefördert. Am Schulstandort Köln werden jugendliche Schüler der Jahrgangsstufen 7 - 10 unterrichtet.
An unserer Förderschule können folgende Schulabschlüsse nach den gesetzlichen Bestimmungen erreicht werden:
- Schulabschluss im Bildungsgang Lernen
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 A (mit Zentraler Prüfung)
- mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 B (mit Zentraler Prüfung)
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Schulleitung.
Wie kann ich mich bei der Flex-Fernschule anmelden?
Die Flex-Fernschule NRW ist ein Angebot der Erziehungshilfe nach SGB VIII und ein kostenpflichtiges Angebot. Sorgeberechtigten empfehlen wir beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe zu stellen. Eventuell kommen auch der Landschaftsverband oder das Sozialamt als Kostenträger in Frage. Sobald die zuständige Behörde die Hilfe genehmigt, kann die Beschulung beginnen. Ein direkter Vertrag zwischen den Sorgeberechtigten und der Flex-Fernschule muss dann nicht abgeschlossen werden.
Wann kann ich mich bei der Flex-Fernschule NRW anmelden?
Bei der Flex-Fernschule NRW gibt es keine Anmeldefristen. Unsere Unterstützung kann ab dem Moment beginnen ab dem der Kostenträger (z. B. Jugendamt, Landschaftsverband oder Sozialamt) die Hilfe gewährt, wir sind nicht an das Schuljahr gebunden.
Wird über die Flex-Fernschule NRW die Schulpflicht erfüllt?
Bei der Beschulung durch die Flex-Fernschule NRW wird eine bestehende Schulpflicht nicht erfüllt, da die Flex-Fernschule Hilfe zur Erziehung ist. Minderjährige Schülerinnen und Schüler sind (berufs)schulpflichtig. Mit der zuständigen Behörde (Schulamt oder Bezirksregierung) ist eine Klärung herbeizuführen. Nach Ausschöpfen aller pädagogischen Möglichkeiten der Regelschule in Form der Durchführung eines AOSF-Verfahrens oder der Erteilung von Hausunterricht, kann unter Umständen mit Hilfe eines ausführlichen ärztlichen Gutachtens das Ruhen der Schulpflicht beantragt werden.
Gibt es bei der Flex-Fernschule NRW Ferien?
Nein, es gibt keine Schulferien, wie man sie von der Regelschule kennt. Als Angebot der Erziehungshilfe ist die Flex-Fernschule das ganze Jahr über geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen nach Absprache 24 Tage Urlaub im Jahr nehmen.
Welche Abschlüsse können über die Flex-Fernschule NRW erworben werden?
Die Flex-Fernschule NRW bereitet ihre Schülerinnen und Schüler auf die Externenprüfung für den Hauptschulabschluss nach Klasse 9, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, die Fachoberschulreife und die qualifizierte Fachoberschulreife vor. Dabei handelt es sich um eine staatliche Prüfung an einer Regelschule, die einmal im Jahr stattfindet. Die Anmeldung erfolgt über die Bezirksregierung des Wohnsitzes. Anmeldungen für das laufende Schuljahr sind jeweils bis zum 01.02. des Jahres möglich. Die schriftlichen Teile der Externenprüfung findet in der Regel im Mai, die mündlichen Prüfungen circa vier bis sechs Wochen danach statt.
An wen wende ich mich, wenn mein Kind eine Schulbegleitung benötigt?
Wenn Sie Fragen zum Thema Schulbegleitung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ambulanten Erziehungshilfen. Je nachdem wo Sie wohnen, sind die Standortbüros Bergisch Gladbach, Köln/Frechen, Much oder Leverkusen Ihre Ansprechpartner:innen.