Erziehungsstelle (Familiäre Bereitschaftsbetreuung) zu sein, ist kein Ehrenamt
Mit der Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Sie finanzielle Leistungen, die den materiellen Pflegebedarf des Kindes decken. Ihre pädagogische Arbeit als Erziehungsstelle wird mit einem Erziehungsbeitrag honoriert.
In vielen Belangen sind Pflegekinder leiblichen Kindern gleichgestellt. Als Erziehungsstelle haben Sie Anspruch auf Elternzeit und erhalten anteiliges Kindergeld. Je nach Alter und Bedarf des Pflegekindes ist es perspektivisch möglich, Ihrer Berufstätigkeit nachzugehen.
In der Familiären Bereitschaftsbetreuung erhalten Sie einen Tagessatz, der sowohl den materiellen als auch den pädagogischen Aufwand entschädigt. Aufgrund der kurzfristigen Aufnahme oft sehr junger Kinder ist die Tätigkeit als FBB meistens nicht mit Berufstätigkeit der Betreuungsperson zu vereinbaren.